Psychische Gefährungsbeurteilung (PGBU)
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2016 fester Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes und bietet neben der gesetzlichen Verpflichtung wichtige Impulse für Themen wie Personastrategie, Employer Branding, Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), etc.
Was ist damit gemeint?
Das Ziel einer regelmäßig durchgeführten Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung vorliegender Gefährdungen, das heißt, das Hinweisen auf konkrete Belastungen nachgegangen wird. Neben der Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe und eventuellen Hinweisen auf vorliegende Belastungen kann sich durch geschickten Einsatz der Auswertung auch ein zusätzlicher Nutzen für das Unternehmen bzw. die Geschäftsleitung ergeben.
Umgesetzt wird das Vorgehen bei der Ermittlung Psychischer Belastungen bei uns durch eine Befragung anhand definierter Faktoren, die auf Belastungen hinweisen:
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- In der Regel wird ein Fragebogen von den Mitarbeitern ausgefüllt, Interviews sind ebenfalls möglich, je nach Unternehmensgröße jedoch zu aufwendig
- Die Auswertung erfolgt anonym unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes.
Nutzen für Unternehmen und Mitarbeiter
In erster Linie signalisiert das Unternehmen durch die PGBU, dass es sich dafür interessiert, wie es den Mitarbeitern geht. Obwohl das selbstverständlich sein sollte, verpassen viele Unternehmen ihre Chance, dies durch klare Aktionen auszudrücken.
Richtig eingesetzt eröffnet die PGBU darüber hinaus wertvolle Informationen, die Unternehmen anwenden können, um ihre Personal-Strategie rechtzeigit anzupassen – zum Wohle der Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
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- ehrliche Rückmeldung über den Ruf als Arbeitgeber (Employer Branding) – entscheidend für die Gewinnung neuer Arbeitskräfte
- gefährdete Prozesse werden sichtbar
- sie wissen, welche Bereiche mittelfristig Potenzial für Verbesserungen haben
- sie wissen, welche Bereiche dringend Lösungen benötigen
- anstatt gegenseitiger Anklagen werden gemeinsame Lösungen möglich
Datenblatt (Download)
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